Ablauf einer Heirat in Deutschland

Eine Hochzeit ist für viele Paare der schönste Tag im Leben, aber auch ein hochoffizielles Ereignis. Einer klassischen kirchlichen oder weltlichen Hochzeitsfeier geht nach deutschem Recht immer die standesamtliche Trauung voraus, die für die Gültigkeit der Eheschließung Voraussetzung ist. Wir sprechen dabei ganz unromantisch von einer Zivilehe. Dieser Ratgeber soll Ihnen eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen, Abläufe und Hindernisse geben, die im Rahmen einer Heirat in Deutschland oder Österreich auf Sie zukommen können. Außerdem erfahren Sie, in welchen Situationen Sie eine Übersetzung benötigen und welche Kosten bei einer standesamtlichen Trauung entstehen.


Inhalt


Dokumente für die Anmeldung vorbereiten


Vor dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Amt ist es ratsam, alle geforderten Dokumente früh genug bereitzulegen oder fehlende Dokumente zu beantragen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen in jedem Fall vorzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt,
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde

Überdies könnten folgende Unterlagen je nach Situation erforderlich sein:

  • Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners,
  • Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder,
  • Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis ist insbesondere bei einer Eheschließung von Ausländern in Deutschland und Österreich vorzuweisen und beinhaltet, dass vom Heimatland aus keinerlei Bedenken gegen die Eheschließung der beiden Verlobten bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss im Heimatland oder im Konsulat beantragt werden.

Darüber hinaus müssen alle Dokumente, so zum Beispiel der Geburtenregisterauszug oder die Geburtsurkunde, in deutscher Sprache vorliegen. Diese Übersetzung wird durch einen vereidigten Übersetzer vorgenommen. Wichtig: Wenn einer der Ehepartner die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht und spricht, muss bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein.

Informieren Sie sich am besten vor dem Termin bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente vorliegen müssen sowie welche Dokumente gegebenenfalls übersetzt werden müssen.


Geburtenregisterauszug übersetzen lassen


Zu welchem Anlass wird ein übersetzter Geburtenregisterauszug benötigt?


Beim Heiraten in Deutschland verlangt das Standesamt, in dem geheiratet werden soll, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese ist beim Geburtsstandesamt zu beantragen. Liegt das Geburtsstandesamt im Ausland muss der Geburtenregisterauszug von einem staatlich anerkannten, also beeidigten, Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung eines Geburtenregisterauszugs ist also nur nötig, wenn einer der Partner in einem anderen Land geboren wurde als in dem Land, in dem geheiratet werden soll.

Ein Geburtenregisterauszug ist keine Geburtsurkunde!


Bitte beachten Sie auch, dass jedes Standesamt unterschiedliche Bedingungen für die Übersetzung von Geburtenregisterauszügen hat. Manche Standesämter verlangen, dass der Übersetzer im selben Bezirk beeidigt ist, wo das Geburtsstandesamt verortet ist. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Standesamt, welche Bedingungen für die Übersetzung gelten.

Was kostet die Übersetzung eines Geburtenregisterauszuges?


Die Kosten für die Übersetzung sind abhängig von Ausgangs- und Zielsprache Ihres Dokuments. Der Preis für die Übersetzung eines Geburtenregisterauszugs mit Beglaubigung und Qualitätskontrolle in der Sprachkombination Englisch-Deutsch liegt bei lingoking bei 52,90 €. Andere Sprachkombinationen kosten gegebenenfalls mehr. Den genauen Preis können Sie im lingoking Shop berechnen.


Die Anmeldung beim Standesamt: Das müssen Sie wissen


Um die Eheschließung anzumelden, vereinbaren Sie einen Termin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt. Der Termin kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Tag der Trauung stattfinden. Nach Möglichkeit sollten beide Partner persönlich vorstellig werden. Wenn ein Partner verhindert ist, wird zudem eine Vollmacht zur alleinigen Vornahme der Anmeldung benötigt.

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin überprüft zunächst einmal die vorgebrachten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Darüber hinaus wird die Ehefähigkeit bestätigt oder etwaige Hürden der Eheschließung ermittelt. Sie werden schließlich über die Möglichkeiten der Namensführung aufgeklärt. Wichtig: Es ist notwendig, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, da Sie die Entscheidung am Tag der Anmeldung treffen müssen.

Zum Schluss wird Ihnen der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Niederschrift zur Anmeldung vorlesen, die Sie bestätigen oder korrigieren. In der Regel dauert die Anmeldung zur Eheschließung weniger als eine Stunde. Ist einer der beiden Verlobten der deutschen Sprache nicht mächtig, so wird die Anmeldung vom Dolmetscher verdolmetscht, also mündlich übersetzt, bevor beide Partner unterschreiben.

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Ablauf der standesamtlichen Eheschließung


Die standesamtliche Trauung ist in der Regel eine weniger individuelle, viel mehr sachliche Angelegenheit, die nach folgendem Schema aufgebaut ist:

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt die Personalien des Brautpaares auf (denken Sie an Ihre Ausweise!) und hält eine mehr oder weniger persönliche Traurede. Auf die Traurede folgt die Frage, ob beide Partner mit der Eheschließung einverstanden sind, die mit "Ja" beantwortet wird. Falls gewünscht ist dann der Zeitpunkt des symbolhaften Ringwechsels und des Brautkusses. Schließlich verliest der Standesbeamte oder die Standesbeamtin das Protokoll der Eheschließung und das Brautpaar unterschreibt die Heiratsurkunde. Übrigens: Die Anwesenheit von Trauzeugen ist heute nicht mehr nötig, wird aber häufig noch vom Brautpaar gewünscht. Ein Dolmetscher ist auch bei der standesamtlichen Zeremonie notwendig, wenn ein Partner die deutsche Sprache nicht beherrscht.


Kosten der Eheschließung


In der Regel hängen die Kosten der Eheschließung von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel wie aufwendig und individuell die Zeremonie gestaltet werden soll.

Die Anmeldung beim Amt kostet in der Regel 40 Euro. Besitzt einer der beiden Partner nicht die deutsche/österreichische Staatsbürgerschaft, liegen die Kosten für die Anmeldung bei etwa 65 Euro. Stammbuch und Eheurkunden kosten etwa bei 20 bis 60 Euro. Überdies können zusätzliche Kosten bei Ihrem zuständigen Standesamt entstehen, wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten oder in anderen Räumlichkeiten heiraten möchten. Ist ein Dolmetscher notwendig, entstehen auch hierfür Kosten, die aber nicht pauschal festgesetzt werden können.

Die Übersetzung der Geburtsurkunde oder Ihres Geburtenregisterauszuges, sollten diese nicht in deutscher Sprache vorliegen, kostet bei lingoking jeweils ab 52,90 € (inkl. Beglaubigungsgebühr und Porto).


Ehe vs. Lebenspartnerschaft


Eine Heirat unterscheidet sich in Deutschland in mancherlei Hinsicht von einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Homosexuelle Paare hatten in Deutschland bis zum 1. Oktober 2017 ausschließlich die Möglichkeit einer Lebenspartnerschaft. Dabei spielt die Herkunft keine Rolle. Vor allem in Hinblick auf Rentenansprüche, Kindesadoption und die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung unterschied sich die Lebenspartnerschaft jedoch teilweise von der Ehe. In vielen Ländern ist die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht anerkannt.

Seit dem 1. Oktober 2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen und haben damit die gleichen Rechte wie verheiratete heterosexuelle Paare.


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