Geburtsurkunde übersetzen lassen
Jetzt Geburtsurkunde übersetzen lassen für Anlässe wie Ein- oder Auswanderung, Hochzeit, Namensänderung, etc.
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Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde
Das erhalten Sie bei uns
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Beglaubigte Übersetzungen von lingoking werden von allen deutschen Behörden anerkannt – das garantieren wir Ihnen.
Ihre beglaubigte Übersetzung wird ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen erstellt.
Standardmäßig erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung bequem per Post – auf Wunsch auch als zusätzliche digitale PDF-Version. Nach 3 bis 5 Werktagen wird Ihnen die Übersetzung sicher per Einwurfeinschreiben zugesendet.
Wir garantieren die inhaltliche Korrektheit Ihrer Übersetzung. Vor der finalen Abnahme erhalten Sie eine Voransicht und können uns eventuelle Anmerkungen mitteilen.
Sie brauchen Ihre Übersetzung besonders schnell? Mit unserem Express-Service erhalten Sie Ihre Dokumente in gewohnter Qualität innerhalb von 48 Stunden.
Hinweis: Die Anerkennung von Dokumenten erfolgt ausschließlich durch Behörden. Bitte beachten Sie, dass wir nur beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen oder ins Deutsche anbieten. Außerdem gehen wir von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus.
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Sie sind noch unentschieden und benötigen ein Angebot? Sie können auch erst ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde anfordern. Geben Sie dafür einfach Ihre E-Mail-Adresse an und erhalten Sie ein komplett unverbindliches Angebot per E-Mail.
Ihre Daten werden für die Zusendung der angeforderten Unterlagen und (wenn zugestimmt) weiteren Mailings bei uns gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bestellvorgang
So schnell erhalten Sie Ihre Übersetzung
Wählen Sie einfach Ausgangs- und Zielsprache aus – schon sehen Sie, was die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde kostet.
Wählen Sie den passenden Service aus, legen Sie Ausgangs- und Zielsprache sowie gewünschte Optionen fest, bezahlen Sie bequem und laden Sie Ihre Dokumente als Scan oder Foto hoch.
Nach Bestätigung Ihrer Bestellung wird diese automatisch an eine:n geeignete:n Übersetzer:in weitergeleitet. In Ihrem persönlichen Login-Bereich können Sie den Fortschritt Ihrer Übersetzung jederzeit verfolgen.
Sobald Ihre Übersetzung fertiggestellt ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit der Bitte um Abnahme.
Nach Ihrer Freigabe wird die beglaubigte Übersetzung umgehend versendet. Sie erhalten einen Tracking-Code, mit dem Sie den Versand jederzeit nachverfolgen können.
Qualität, die überzeugt!
Unsere vereidigten Übersetzer:innen übersetzen Ihre Geburtsurkunde mit höchster Präzision und Genauigkeit. Die anschließende Beglaubigung bestätigt offiziell die Korrektheit der Übersetzung. Da Sie die Übersetzung selbst freigeben, können Sie sich zuerst selbst von der Qualität der Übersetzung überzeugen.
Warum benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde?
Wenn Sie eine fremdsprachige Geburtsurkunde einer Behörde oder offiziellen Stelle in Deutschland vorlegen müssen, dann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
Deutsche Behörden akzeptieren beglaubigte Übersetzungen nur, wenn sie von vereidigten Übersetzer:innen erstellt wurden. Mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift bestätigen vereidigte Übersetzer:innen die Korrektheit der Übersetzung. So wissen Behörden, dass die beglaubigte Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Dann nutzen Sie unseren Chat für eine schnelle und problemlose Kontaktaufnahme oder lesen Sie wichtige Antworten in unseren FAQs nach.
FAQs
Sind Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ist es möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Folgende Unterlagen werden in der Regel hierfür benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausländische Geburtsurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person
- Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert)
Hinweis: Ausländische Urkunden müssen durch in Deutschland vereidigte Übersetzer:innen übersetzt werden.
Um Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen zu können, benötigen Sie unter anderem die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren wurden, müssen Sie unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde vorlegen. Für Kinder, die in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht oftmals eine Kopie der Geburtsurkunde.
Die Beglaubigung unserer Übersetzungen erfolgt durch in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer und wird im Ausland standardmäßig akzeptiert. Je nach Zielland ist es manchmal notwendig, die beglaubigte Übersetzung überbeglaubigen zu lassen.
Eine Überbeglaubigung ist lediglich ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, der die Richtigkeit der Unterschrift bestätigt. Überbeglaubigungen gibt es in zwei Formen: als sogenannte Legalisation und als Apostille nach dem Haager Übereinkommen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der lokalen Behörde, beim Konsulat oder bei der zuständigen Stelle im Zielland, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten.
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des oder der Übersetzer:in. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzer:innen ausgeführt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der oder die Übersetzer:in die Richtigkeit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei lingoking in Auftrag geben, garantieren wir, dass die beglaubigte Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt wird.
Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer:innen dürfen in Deutschland beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei uns beauftragen, garantieren wir Ihnen, dass Ihre Übersetzung ausschließlich von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen übersetzt und beglaubigt wird.
Beglaubigte Übersetzungen werden mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Diese bestätigen die Korrektheit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert.
Bei der Auswahl des Übersetzungsbüros sollte man darauf achten, dass das Übersetzungsbüro bzw. die Übersetzungsagentur mit professionellen, gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen zusammenarbeiten. Eine DIN EN-Zertifizierung ist außerdem eine gute Ausgangsbasis für die Wahl des richtigen Übersetzungsbüros. Auch Transparenz im Hinblick auf Datenschutzrichtlinien und Preisgestaltung spielt eine wichtige Rolle.
All diese Dinge sind für lingoking als Übersetzungsbüro von größter Priorität. Wir sind ein DIN-zertifiziertes Übersetzungsbüro und verfügen über ein weltweites Netz an vereidigten Übersetzer:innen. Gerne übersetzen wir für Sie Ihre Geburtsurkunde.