Führerschein
Benötigen Sie eine Übersetzung Ihres Führerscheins? Bei uns können Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ganz einfach und unkompliziert online in wenigen Minuten bestellen. Anschließend können Sie bequem einen Scan oder ein Foto Ihres Führerscheins hochladen.
Benötigen Sie die Übersetzung Ihres Führerscheins für eine deutsche Behörde? Dann wählen Sie einfach "Beglaubigte Übersetzung für eine deutsche Behörde" aus und wir übernehmen ebenfalls die Klassifizierung Ihres Führerscheins.
· Amtlich anerkannt bei Behörden und Ämtern
· Beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins von gerichtlich vereidigten Übersetzer:innen
· Kostenlose Standardlieferung innerhalb 2-5 Werktagen
· Qualitätssicherung inklusive
· Expresslieferung innerhalb 48h optional
· Digitale Kopie optional
Beglaubigte Übersetzungen werden Ihnen generell per Post zugeschickt. Wenn Sie die Option digitale Kopie auswählen, erhalten Sie Ihre Übersetzung direkt nach dem Übersetzungsprozess zum Download.
Die Anerkennung Ihrer Dokumente kann ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Außerdem ist eine Übersetzung Ihres Führerscheins nur ins Deutsche oder aus dem Deutschen möglich.
Erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins in nur wenigen Schritten
Warum Sie lingoking wählen sollten?
Mehr als 100.000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen uns und unserem Netzwerk an professionellen und vereidigten Übersetzer:innen jedes Jahr.
Wir sind ISO-zertifiziert und Ihr kompetenter Partner für beglaubigte Übersetzungen!
Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins benötigen
Über 1.500 Aufträge werden pro Monat vom ADAC an lingoking übermittelt.
Führerschein Übersetzungen können entweder über den ADAC Webshop oder in einer Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Übersetzung geht bei uns ein und wir matchen Ihre Übersetzung mit den richtigen Übersetzer:innen. Nach einer Qualitätsprüfung wird das Dokument entweder direkt an die Kundinnen und Kunden gesendet (Webshop) oder an die zuständige Geschäftsstelle, in der die Kundinnen und Kunden Ihr Dokument bei ADAC Mitarbeiter:innen abholen können.
Sie können Ihre Übersetzung aber auch gerne direkt bei uns buchen. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!
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FAQs
Sie haben Fragen zum Thema Fühererschein und beglaubigte Übersetzung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
Kommen Sie aus einem EU-Staat oder einem Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), hierzu gehören Norwegen, Island und Liechtenstein, müssen Sie Ihren Führerschein nicht übersetzen lassen, um in Deutschland fahren zu dürfen. Für Autofahrer aus anderen Ländern außerhalb der EU gelten jedoch andere Regeln. Halten sich Personen nur vorübergehend in Deutschland auf, dürfen sie Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für die der Führerschein jeweils ausgestellt ist, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
➤ Die Person besitzt einen gültigen nationalen Führerschein.
➤ Sie verfügt über einen internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949.
Ist der nationale Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst oder entspricht dieser nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, so müssen Betroffene den Führerschein übersetzen lassen, um Bußgeldern zu entgehen.
Andere Regelungen treten in Kraft, wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen – also dort mindestens 185 Tage im Jahr wohnen. In diesem Fall ist es nötig, dass Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie bei der Führerscheinstelle einen formellen Antrag zur Umschreibung stellen. Anschließend müssen Sie ggf. eine theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung in einer Fahrschule ablegen.
Die Umschreibung Ihres nationalen Führerscheins inklusive Prüfungen dauert insgesamt ca. 2 Monate.
Zur Antragsstellung werden benötigt:
➤ gültiger nationaler Führerschein mit Ausstellungsdatum
➤ beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ggf. mit Klassifizierung
➤ Ausweis oder Reisepass
➤ biometrisches Passbild
➤ Bestätigung über Erstanmeldung in Deutschland (vom Einwohnermeldeamt)
➤ Erste-Hilfe-Kurs
➤ Sehtest vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
➤ ausgewählte Fahrschule
Als Besitzer einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis können Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge entsprechend Ihrer erworbenen Fahrerlaubnis führen. Diese Regelung gilt für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten. Nach diesen 6 Monaten ist eine Umschreibung Ihres Führerscheins notwendig. Wenn Sie einen internationalen Führerschein besitzen, müssen Sie in Deutschland keine Übersetzung mitführen. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten müssen von einem in Deutschland vereidigten ÜbersetzerInnen angefertigt werden.
Die Klassifizierung hat die Aufgabe, Äquivalenzen (Gleichwertigkeiten) zwischen zwei unterschiedlich benannten Führerscheinklassen zu definieren. Genauer heißt dies: In der EU gibt es seit 2013 einheitliche Klassen. Wenn Sie zum Beispiel den PKW-Führerschein besitzen, steht in Ihrem Führerschein die Führerscheinklasse B. Dies berechtigt Sie zum Fahren eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Der deutsche Führerschein ist mittlerweile innerhalb Europas beinahe überall gültig. Das beschränkt sich nicht nur auf die EU-Staaten, sondern bezieht auch beispielsweise Norwegen und die Schweiz ein. In einigen europäischen Staaten wird dennoch ein internationaler Führerschein empfohlen. Außerhalb Europas müssen Sie immer über einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte, englische Übersetzung verfügen.
Wenn Sie außerhalb der EU auf den Straßen mobil sein wollen und ein eigenes Auto mieten oder fahren möchten, benötigen Sie einen internationalen Führerschein, den Sie in den Bürgerämtern – bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. dem Kreisverwaltungsreferat Ihres Wohnsitzes – beantragen können. Ein internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und gilt nur für Fahrten im Ausland.
Eine praktische Alternative zum behördlich ausgestellten internationalen Führerschein ist eine beglaubigte englische Übersetzung Ihres europäischen Führerscheins. Eine beglaubigte Führerscheinübersetzung ist außerhalb der Europäischen Union in fast allen Ländern mit Amtssprache Englisch zugelassen. Dazu zählen u. a. die USA, Kanada, Südafrika, Namibia und Australien.
Der ins Englische übersetzte und beglaubigte Führerschein ist ebenso lange gültig wie Ihr Führerschein! Für die beglaubigte Übersetzung muss ein gültiger Führerschein vorliegen – entweder der Kartenführerschein, der graue bzw. rosa Führerschein oder aber auch ein DDR-Führerschein. Es genügt jedoch ein Scan oder Foto, um den Führerschein übersetzen zu lassen.
Führerscheinübersetzungen, die für eine deutsche Behörde benötigt werden, werden bei lingoking grundsätzlich inkl. Beglaubigung und Klassifizierung angeboten. Übersetzungen für das Ausland dagegen nur mit Beglaubigung. In beiden Fällen wird die Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt. Übrigens: Ein Scan oder Foto Ihres Führerscheins ist für uns ausreichend, das Original benötigen wir nicht. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Führerscheinstelle in Düsseldorf ausschließlich Übersetzungen von Originalen akzeptiert. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen lokalen Dienstleister oder kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Suche.
Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle in Düsseldorf ausschließlich Übersetzungen von Originalen akzeptiert. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an unseren Partner, ADAC Düsseldorf.
Der Preis für die Übersetzung richtet sich nach der Sprachkombination. Exotischere Sprachen sind etwas teurer als weit verbreitete. Auch hängt der Preis davon ab, ob eine Klassifizierung notwendig ist. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem weitere beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unser Express-Service mit Express-Versand zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für die Übersetzung Ihres Führerscheins im lingoking Preisrechner ganz oben auf dieser Seite anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis.
lingoking erstellt Ihnen gern eine beglaubigte Übersetzung und Klassifizierung Ihres Führerscheins – ganz egal, ob Sie in Köln, München, Frankfurt oder Flensburg wohnen! Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzen, beglaubigen und klassifizieren schnell, effizient und kostengünstig. Benötigen Sie Ihren arabischen, englischen oder russischen Führerschein übersetzt? Unser Netzwerk aus über 5.000 professionellen Übersetzern und Dolmetschern verfügt über beinahe jede Sprachkombination. Für die Übersetzung bei lingoking benötigen Sie lediglich eine Kopie Ihres Führerscheins, z.B. einen Scan. Sie behalten selbstverständlich das Original Ihres Führerscheins und bleiben weiterhin auf den Straßen mobil, während wir uns um Ihre Übersetzung kümmern. Die Übersetzung Ihres Führerscheins eilt? Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis auch den lingoking Express-Service buchen und erhalten Ihre Übersetzung innerhalb von wenigen Werktagen.