Eine Hochzeit ist für viele Paare der schönste Tag im Leben, aber auch ein hochoffizielles Ereignis. Einer klassischen kirchlichen oder weltlichen Hochzeitsfeier geht nach deutschem Recht immer die standesamtliche Trauung voraus, die für die Gültigkeit der Eheschließung Voraussetzung ist. Wir sprechen dabei ganz unromantisch von einer Zivilehe. Dieser Ratgeber soll Ihnen eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen, Abläufe und Hindernisse geben, die im Rahmen einer Heirat in Deutschland oder Österreich auf Sie zukommen können. Außerdem erfahren Sie, in welchen Situationen Sie eine Übersetzung benötigen und welche Kosten bei einer standesamtlichen Trauung entstehen.
Inhalt
Dokumente für die Anmeldung vorbereiten
Vor dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Amt ist es ratsam, alle geforderten Dokumente früh genug bereitzulegen oder fehlende Dokumente zu beantragen.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen in jedem Fall vorzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt,
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Überdies könnten folgende Unterlagen je nach Situation erforderlich sein:
- Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners,
- Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder,
- Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist insbesondere bei einer Eheschließung von Ausländern in Deutschland und Österreich vorzuweisen und beinhaltet, dass vom Heimatland aus keinerlei Bedenken gegen die Eheschließung der beiden Verlobten bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss im Heimatland oder im Konsulat beantragt werden.
Darüber hinaus müssen alle Dokumente, so zum Beispiel der Geburtenregisterauszug oder die Geburtsurkunde, in deutscher Sprache vorliegen. Diese Übersetzung wird durch einen vereidigten Übersetzer vorgenommen. Wichtig: Wenn einer der Ehepartner die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht und spricht, muss bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein.
Informieren Sie sich am besten vor dem Termin bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente vorliegen müssen sowie welche Dokumente gegebenenfalls übersetzt werden müssen.
Geburtenregisterauszug übersetzen lassen
Zu welchem Anlass wird ein übersetzter Geburtenregisterauszug benötigt?
Beim Heiraten in Deutschland verlangt das Standesamt, in dem geheiratet werden soll, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese ist beim Geburtsstandesamt zu beantragen. Liegt das Geburtsstandesamt im Ausland muss der Geburtenregisterauszug von einem staatlich anerkannten, also beeidigten, Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung eines Geburtenregisterauszugs ist also nur nötig, wenn einer der Partner in einem anderen Land geboren wurde als in dem Land, in dem geheiratet werden soll.
Ein Geburtenregisterauszug ist keine Geburtsurkunde!
Bitte beachten Sie auch, dass jedes Standesamt unterschiedliche Bedingungen für die Übersetzung von Geburtenregisterauszügen hat. Manche Standesämter verlangen, dass der Übersetzer im selben Bezirk beeidigt ist, wo das Geburtsstandesamt verortet ist. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Standesamt, welche Bedingungen für die Übersetzung gelten.
Was kostet die Übersetzung eines Geburtenregisterauszuges?
Die Kosten für die Übersetzung sind abhängig von Ausgangs- und Zielsprache Ihres Dokuments. Der Preis für die Übersetzung eines Geburtenregisterauszugs mit Beglaubigung und Qualitätskontrolle in der Sprachkombination Englisch-Deutsch liegt bei lingoking bei 52,90 €. Andere Sprachkombinationen kosten gegebenenfalls mehr. Den genauen Preis können Sie im lingoking Shop berechnen.
Die Anmeldung beim Standesamt: Das müssen Sie wissen
Um die Eheschließung anzumelden, vereinbaren Sie einen Termin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt. Der Termin kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Tag der Trauung stattfinden. Nach Möglichkeit sollten beide Partner persönlich vorstellig werden. Wenn ein Partner verhindert ist, wird zudem eine Vollmacht zur alleinigen Vornahme der Anmeldung benötigt.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin überprüft zunächst einmal die vorgebrachten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Darüber hinaus wird die Ehefähigkeit bestätigt oder etwaige Hürden der Eheschließung ermittelt. Sie werden schließlich über die Möglichkeiten der Namensführung aufgeklärt. Wichtig: Es ist notwendig, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, da Sie die Entscheidung am Tag der Anmeldung treffen müssen.
Zum Schluss wird Ihnen der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Niederschrift zur Anmeldung vorlesen, die Sie bestätigen oder korrigieren. In der Regel dauert die Anmeldung zur Eheschließung weniger als eine Stunde. Ist einer der beiden Verlobten der deutschen Sprache nicht mächtig, so wird die Anmeldung vom Dolmetscher verdolmetscht, also mündlich übersetzt, bevor beide Partner unterschreiben.