Heiraten in Deutschland
Eine Hochzeit ist für viele Paare sicher einer der schönsten Tage im Leben. Heiraten in Deutschland ist aber auch ein hoch offizielles Ereignis.
In Deutschland ist eine Ehe erst mit der standesamtlichen Trauung rechtskräftig. Eine kirchliche oder freie Trauung kann dann optional in den jeweiligen Glaubensrichtungen stattfinden. Heiratet man in einem anderen Land, kann man die Eheschließung in Deutschland anerkennen lassen.
In diesem Artikel erhalten Sie alle wissenswerten Informationen rund um das Thema Heiraten in Deutschland und Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Voraussetzungen für das Heiraten in Deutschland
In Deutschland darf man grundsätzlich ab 18 Jahren heiraten. Aber auch ab 16 Jahren darf man unter bestimmten Voraussetzungen die Ehe schließen. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie eine gerichtliche Genehmigung. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn der oder die zukünftige:r Ehepartner:in volljährig ist und das Familiengericht der Auffassung ist, dass die Ehe dem Wohl des oder der Jugendlichen dient.
Außerdem müssen beide Personen ledig sein, dürfen also nicht bereits z. B. in einem anderen Land verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Verwitwete oder geschiedene Personen benötigen daher einen Nachweis wie die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners oder die beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils.
Es darf kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beiden Partner:innen bestehen und sie müssen geistig und körperlich in der Lage sein, die Bedeutung der Ehe zu verstehen und ihre Zustimmung frei zu geben.
Nicht in Deutschland gemeldete Personen müssen ein “Ehefähigkeitszeugnis“ vorlegen. Mit diesem Zeugnis wird bestätigt, dass es keine Hindernisse gibt, die der Heirat im Wege stehen.
Und schließlich sollten Sie unbedingt frühzeitig einen Termin beim zuständigen Standesamt vereinbaren. Gerade in größeren Städten ist es nicht immer einfach, schnell einen Termin zu erhalten. Im nächsten Schritt bereiten Sie alle Dokumente vor, die benötigt werden.
Before you book an appointment at the registry office, you should prepare the following documents to shorten the subsequent process.
Welche Dokumente benötigen Sie für das Heiraten in Deutschland?
Bevor Sie einen Termin beim Standesamt buchen, sollten Sie unbedingt folgende Dokumente vorbereiten, um den anschließenden Prozess etwas zu verkürzen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Weitere Unterlagen, die unter Umständen notwendig sind:
- Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners
- Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder
- Ehefähigkeitszeugnis
Was benötigen Personen aus dem Ausland für das Heiraten in Deutschland?
Übersetzungen von Urkunden: Alle Dokumente und Urkunden müssen in deutscher Sprache vorliegen und daher vorher übersetzt und beglaubigt werden. Beglaubigte Übersetzungen können nur von vereidigten Übersetzer:innen angefertigt werden.
Geburtenregisterauszug: Liegt das Standesamt, in dem Ihre Geburt registriert wurde, im Ausland, muss der Geburtenregisterauszug von einem oder einer vereidigten Übersetzer:in übersetzt werden.
Ehefähigkeitszeugnis: Das Ehefähigkeitszeugnis beinhaltet, dass vom Heimatland aus keinerlei Bedenken gegen die Eheschließung der beiden Verlobten bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss im Heimatland oder im Konsulat beantragt werden.
Achtung: Ein Geburtenregisterauszug ist keine Geburtsurkunde!
Bitte beachten Sie auch, dass jedes Standesamt unterschiedliche Bedingungen für die Übersetzung von Geburtenregisterauszügen hat. Manche Standesämter verlangen, dass der oder die Übersetzer:in im selben Bezirk vereidigt ist, wo das Geburtsstandesamt verortet ist. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Standesamt, welche Bedingungen für die Übersetzung gelten.
Optional vereidigte:r Dolmetscher:in: Spricht oder versteht eine:r der beiden Personen, die heiraten wollen, die deutsche Sprache nicht ausreichend, muss bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung ein:e vereidigt:e Dolmetscher:in anwesend sein.
Informieren Sie sich am besten auch noch einmal direkt bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente Sie vorlegen müssen und welche Dokumente gegebenenfalls übersetzt werden müssen.
Welche Möglichkeiten der Namensführung sind erlaubt?
Überlegen Sie sich auch bereits im Vorfeld, welchen Namen Sie annehmen möchten, ob Sie einen Doppelnamen haben möchten oder ganz einfach Ihren Namen behalten wollen. In Deutschland gibt es nach der Eheschließung folgende Optionen der Namensführung:
- Gemeinsamer Nachname: Sie einigen sich auf einen Nachnamen und einer nimmt den Namen des oder der anderen.
- Unterschiedliche Nachnamen: Jede:r behält seinen oder ihren Nachnamen.
- Doppelnamen: Seit dem 1. Mai 2024 können beide den gleichen Doppelnamen annehmen. Es kann aber auch nur eine:r den Namen des anderen annehmen und zum Doppelnamen machen.
Anmeldung beim Standesamt: Das müssen Sie wissen!
Um einen Termin für die standesamtliche Hochzeit anzumelden, vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Nach Möglichkeit sollten Sie beide persönlich anwesend sein. Können Sie oder Ihr:e Partner:in nicht anwesend sein, benötigen Sie eine Vollmacht, um die Anmeldung alleine vornehmen zu dürfen.
Ablauf des Termins:
- Überprüfung der vorgebrachten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Bestätigung der Ehefähigkeit bestätigt oder
- Ermittlung etwaiger Hürden
- Aufklärung über Möglichkeiten der Namensführung
Zum Schluss wird Ihnen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Niederschrift zur Anmeldung vorlesen, die Sie bestätigen oder gegebenenfalls korrigieren. In der Regel dauert die Anmeldung zur Eheschließung weniger als eine Stunde. Ist einer der beiden Verlobten der deutschen Sprache nicht mächtig, so wird die Anmeldung von der oder dem vereidigten Dolmetscher:in verdolmetscht, also mündlich übersetzt, bevor beide Partner:innen die Anmeldung unterschreiben.
Ablauf der standesamtlichen Eheschließung
Bei der standesamtlichen Trauung selbst, nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Personalien des Brautpaares auf. Denken Sie daher auf jeden Fall daran, Ihre Ausweise mitzunehmen! Anschließend hält die Standesbeamtin oder der Standesbeamte eine Traurede, auf die die Frage folgt, ob beide Partner:innen mit der Eheschließung einverstanden sind. Diese Frage wird idealerweise von beiden Partner:innen mit “ja” beantwortet. Anschließend dürfen Sie, falls gewünscht, die Ringe anstecken und sich küssen. Am Ende verliest die Standesbeamtin oder der Standesbeamte das Protokoll der Eheschließung und das Brautpaar unterschreibt die Heiratsurkunde.
Übrigens: Die Anwesenheit von Trauzeug:innen ist heute nicht mehr nötig, wird aber häufig noch vom Brautpaar gewünscht. Ein:e Dolmetscher:in ist auch bei der standesamtlichen Zeremonie notwendig, wenn ein:e Partner:in die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Wie viel kostet heiraten in Deutschland?
In der Regel hängen die Kosten der Eheschließung von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel wie aufwendig und individuell die Zeremonie gestaltet werden soll.
- Anmeldung beim Standesamt: ca. 40 Euro
- Anmeldung für Personen aus dem Ausland: ca. 65 Euro
- Stammbuch und Eheurkunden: ca. 20 bis 60 Euro
- Übersetzung der Geburtsurkunde oder Ihres Geburtenregisterauszuges: ab 56,75 € (inkl. Beglaubigungsgebühr und Porto) bei lingoking
Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes oder in anderen Räumlichkeiten können zusätzliche Kosten entstehen. Ist ein/e Dolmetscher:in notwendig, entstehen auch hierfür Kosten, die aber nicht pauschal festgesetzt werden können. Alle weiteren Kosten für die Feier müssen Sie natürlich auch einkalkulieren.