Erbschein übersetzen lassen
Behördlich anerkannte Übersetzung Ihres Erbscheins
- Erbschein übersetzen lassen
- Beglaubigte Übersetzung Ihres Erbscheins
- Notwendige Übersetzungen bei Todesfällen
- Offizielle Dokumente im Ausland anerkennen lassen
- Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente
Datei-Upload: Zum Schutz Ihrer Daten findet der Datei-Upload erst am Ende des Bestellprozesses statt (siehe Datenschutz)
Details zu Ihrer Erbschein-Übersetzung

Ihre Vorteile im Überblick:
- Erhältlich in jeder Sprachkombination
- Von gerichtlich beeidigten Übersetzern
- Beglaubigte Übersetzung bei allen Behörden und Ämtern anerkannt
- Expressversand innerhalb 48h möglich
- Digitale Kopie vorab möglich
Übersetzung Ihres Erbscheins in jede gewünschte Sprache!
Um ein Erbe zu erhalten bzw. darüber verfügen zu können, kann es notwendig sein, einen Erbschein vorzuweisen. Dieser weist aus, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Da es sich beim Erbschein um ein vom Gericht ausgestelltes Dokument handelt, muss eine Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzer erfolgen. Dies bezeichnet man als beglaubigte Übersetzung.
Wo wird das Dokument verlangt?
- Behörden und Ämter
- Banken
- Versicherungen
- Nachlassgerichte
- Grundbuchämter
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
- Erbantritte
- Erben von Immobilien und Grundstücken
- legitimer Nachweis über geerbte Vermögen
- Erbstreitigkeiten
Es gab einen Todesfall in Ihrem Familien-/Bekanntenkreis und Sie müssen nicht nur einen Erbschein, sondern einen übersetzten Erbschein vorweisen, um Ihr Erbe antreten zu können? Wir helfen Ihnen gern! lingoking arbeitet nur mit professionell ausgebildeten Übersetzern zusammen, um Ihnen für alle rechtlichen Dokumente den besten Service bereitstellen zu können.
lingoking bietet Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihres Erbscheins in jede gewünschte Sprache. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Ein Scan oder Foto Ihres Erbscheins ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und werden standardmäßig von jeder Behörde akzeptiert.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihren übersetzten Erbschein können Sie direkt nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie doch einfach hier in unseren FAQ nach.


Nur noch 3 Schritte bis zu Ihrem übersetzten Erbschein

Bestellen
Jeder Zeit verfügbar! Ein paar Klicks genügen und Ihr übersetzter Erbschein steht in wenigen Tagen für Sie zum Download bereit.

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Ganz einfach! Bezahlen Sie bequem und komfortabel via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder auf Rechnung.

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Schon fertig? Jetzt nur noch ein Foto oder einen Scan Ihres Erbscheins hochladen und wir übergeben Ihr Dokument an den passenden Fachübersetzer.
Vorsorgen. Klären. Erben. Wo und wann immer Sie wollen.
Unser lingoking Serviceversprechen
Sie wollen möglichst problemlos Ihren Erbanspruch im Ausland geltend machen bzw. Ihr Erbe antreten? Dann gehen Sie mit einer beglaubigten Übersetzung auf Nummer sicher! Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und unserem umfangreichen Netzwerk an professionell ausgebildeten Übersetzern unterstützend zur Seite.

Mit unserem digitalen Service sind wir rund um die Uhr für Sie verfügbar. Eine Kopie und Upload genügen und wir vermitteln Ihnen den passenden Übersetzer für Ihr Bedürfnis und Ihre Sprache.

In nur wenigen Klicks ist Ihr persönliches Dokument an uns übermittelt. Eine Kopie Ihrer Übersetzung können Sie innerhalb kürzester Zeit direkt von unserer Plattform laden.

Mit unserem breiten Netzwerk an gerichtlich vereidigten Fachübersetzern gewährleisten wir Ihnen nicht nur eine schnelle Bearbeitung Ihrer Textdokumente sondern auch die Anerkennung vor internationalen Ämtern und Behörden.
Sie müssen über Grenzen hinweg agieren? Diese Übersetzungen könnten Sie ebenfalls interessieren:
Nicht fündig geworden?
FAQ: Sie haben Fragen zum Thema Erbschein und dessen Übersetzung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
Sie haben Fragen zum Thema Erbschein-Übersetzung für Deutschland?
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+ Brauche ich für einen Erbschein eine beglaubigte Übersetzung?
Ein Beglaubigungsvermerk sichert die Richtigkeit der Übersetzung rechtlich zu. Behörden, Ämter und sogar manche Unternehmen fordern zwingend eine Übersetzung mit Beglaubigung.
Sie haben Fragen zum Thema Erbschein-Übersetzung für das Ausland ?
-
+ Wird die (beglaubigte) Übersetzung auch im Ausland anerkannt?
Die Beglaubigung unserer Übersetzungen erfolgt durch in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer und wird im Ausland standardmäßig akzeptiert. Wenn Sie unsicher sind, ob unsere Übersetzungen akzeptiert werden, erkundigen Sie sich gerne direkt bei der lokalen Behörde, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten.
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+ Worauf muss ich bei der beglaubigten Übersetzung eines Erbscheins für das Ausland zusätzlich achten?
Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Sie haben Fragen zum Thema Bestell-/Übersetzungsprozess bei Erbscheinen?
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+ Wann erhalte ich meine Übersetzung?
lingoking bietet Ihnen verschiedene Optionen: Die Standardlieferung dauert 3 bis 5 Werktage. Bei einer Expresslieferung stellt der Übersetzer die Übersetzung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen fertig. Beglaubigte Übersetzungen werden dann an die Deutsche Post übergeben und es dauert circa 2 weitere Werktage bis Sie Ihre Übersetzung erhalten. Über Ihren persönlichen Login-Bereich erhalten Sie zur Nachverfolgung die Sendungsverfolgungsnummer. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
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+ Was kostet die Übersetzung eines Erbscheins?
lingoking übersetzt alle Dokumententypen und beglaubigt die Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung eines Erbscheins folgt in der Regel einem Standardpreis, da die Länge nicht variiert. Wir bieten Ihnen die Übersetzung eines Erbscheins schon ab 53,50 Euro. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem weitere beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unser Express-Übersetzungsservice zur Verfügung.
Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für die Übersetzung eines Erbscheins im lingoking Produktkonfigurator anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis. -
+ In welche Sprachen kann ich einen Erbschein übersetzen lassen?
Wir übersetzen Erbscheine sowohl ins Deutsche als auch in jede andere gewünschte Sprache. Ganz egal, ob Französisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch oder Farsi. Selbstverständlich durch vereidigte Fachübersetzer mit entsprechendem Branchenwissen!
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+ Welche Vorteile bietet der lingoking Übersetzungsservice?
Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach und unkompliziert online in nur wenigen Klicks. Eine Kopie Ihres Dokuments (z.B. Scan) ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
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+ Wer übersetzt Erbscheine? Wer hat Einsicht in die Unterlagen?
Ihre Übersetzung wird ausschließlich von ausgebildeten und in Deutschland vereidigten Übersetzern durchgeführt. Somit ist Ihre Übersetzung bei allen Ämtern und Behörden gültig. Nur unsere Übersetzer werden Einsicht in Ihre persönlichen Dokumente erhalten. Diskretion und Sicherheit sind uns sehr wichtig, weswegen auch die Verschlüsselung und der Upload bei der digitalen Bestellstrecke den höchsten Sicherheitsstufen folgen.
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+ Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer/die Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei lingoking in Auftrag geben, garantieren wir, dass die Übersetzung von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzer durchgeführt wird.
Eine zusätzliche Qualitätssicherung bietet unsere Zertifizierung nach europäischer Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen. Wenn es schnell gehen muss, bieten wir auch einen Express-Service, mit dem Sie auch engste Fristen einhalten können. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Dokumente vertraulich!
Noch Fragen zum Produkt oder zur Bestellung?

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