Aufenthaltsgenehmigung übersetzen lassen
Behördlich anerkannte Übersetzung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgenehmigung übersetzen lassen
- Beglaubigte Übersetzung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
- Offizielle Dokumente im Ausland anerkennen lassen
- Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente
Datei-Upload: Zum Schutz Ihrer Daten findet der Datei-Upload erst am Ende des Bestellprozesses statt (siehe Datenschutz)
Servicedetails zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis-Übersetzung

Ihre Vorteile im Überblick:
- Erhältlich in jeder Sprachkombination
- Von gerichtlich beeidigten Übersetzern
- Bei allenBehörden und Ämtern anerkannt
- Expressversand innerhalb 48h möglich
- Inklusive Beglaubigung
- Digitale Kopie vorab möglich
Übersetzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in jede gewünschte Sprache!
Sie müssen beruflich viel in Europa reisen, sind aber selbst kein EU-Bürger? Mit der professionellen, beglaubigten Übersetzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung sind Sie auf alles vorbereitet.
Wo wird das Dokument verlangt?
- Behörden und Ämter
- Botschaft
- Konsulat
- Ausländerbehörden
- Unternehmen
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
- Einreise und Aufenthalt in der EU als Nicht-EU-Bürger (für Ausnahmen siehe FAQ)
Der Aufenthaltstitel ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, sich in der EU aufzuhalten. Er wird in einem Mitgliedsstaat ausgestellt und ist deswegen in der jeweiligen Landessprache verfasst. Zum Reisen und Arbeiten in anderen EU-Staaten kann es notwendig sein, diesen Aufenthaltstitel professionell übersetzen zu lassen. Mit einer beglaubigten Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzer sind Sie auf der sicheren Seite!
lingoking bietet Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in jede gewünschte Sprache. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Ein Scan oder Foto Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
Hinweis: Die Fachübersetzung Ihres Dokuments folgt einem Standard-Seitenpreis. Wir gehen hierbei von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und standardmäßig von jeder Behörde akzeptiert.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihre fertig übersetzte Aufenthaltsgenehmigung können Sie direkt nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie doch einfach hier in unseren FAQ nach.


Nur noch 3 Schritte bis zu Ihrem übersetzten Aufenthaltstitel

Bestellen
Jeder Zeit verfügbar! Ein paar Klicks genügen und Ihre übersetzte Aufenthaltserlaubnis steht in wenigen Tagen für Sie zum Download bereit.

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Ganz einfach! Bezahlen Sie bequem und komfortabel via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder auf Rechnung.

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Schon fertig? Jetzt nur noch ein Foto oder einen Scan Ihres Aufenthaltstitels hochladen und wir übergeben Ihr Dokument an den passenden Fachübersetzer.
Reisen. Arbeiten. Verweilen. Wo und wann immer Sie wollen.
Unser lingoking Serviceversprechen
Machen Sie sich keinen Kopf um die Übersetzungen Ihrer Aufenthaltstitel, sondern konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Vorhaben! Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und unserem umfangreichen Netzwerk an professionell ausgebildeten Übersetzern unterstützend zur Seite.

Mit unserem digitalen Service sind wir rund um die Uhr für Sie verfügbar. Eine Kopie und Upload genügen und wir vermitteln Ihnen den passenden Übersetzer für Ihr Bedürfnis und Ihre Sprache.

In nur wenigen Klicks ist Ihr persönliches Dokument an uns übermittelt. Eine Kopie Ihrer Übersetzung können Sie innerhalb kürzester Zeit direkt von unserer Plattform laden. Das beglaubigte Exemplar erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.

Mit unserem breiten Netzwerk an gerichtlich vereidigten Fachübersetzern gewährleisten wir Ihnen nicht nur eine schnelle Bearbeitung Ihrer Textdokumente sondern auch die Anerkennung vor internationalen Ämtern und Behörden.
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Nicht fündig geworden?
FAQ: Sie haben Fragen zum Thema Aufenthaltstitel und dessen Übersetzung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
Sie haben Fragen zum Thema Aufenthaltsgenehmigungs-Übersetzung für Deutschland?
-
+ Wer braucht eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland?
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist.
Als Ausländer gilt dabei jeder, der nicht gemäß Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes als Deutscher definiert ist. -
+ Wann brauche ich zum Arbeiten in Deutschland als Ausländer einen Aufenthaltstitel?
Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen nur dann eine Beschäftigung in Deutschland ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel dies erlaubt.
-
+ Muss ich den Aufenthaltstitel bereits vor meiner Einreise einholen?
Ja. Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.
Staatsangehörige aus folgenden Staaten können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch erst nach der Einreise einholen:- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Republik Korea
- Großbritannien
- Nordirland
- USA
- Australien
Sie haben Fragen zum Thema Aufenthaltsgenehmigungs-Übersetzung für das Ausland ?
-
+ Worauf muss ich bei der beglaubigten Übersetzung meiner Aufenthaltsgenehmigung für das Ausland beachten?
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und werden standardmäßig bei allen Ämtern und Behörden akzeptiert, auch im Ausland. Manche Länder/Ämter haben jedoch zum Teil spezielle Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung. Wenn Sie unsicher sind, ob unsere Übersetzungen akzeptiert werden, erkundigen Sie sich gerne direkt bei der lokalen Behörde, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten.
Tipp: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das jeweilige Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Sie haben Fragen zum Thema Bestell-/Übersetzungsprozess von Aufenthaltsgenehmigungen?
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+ Wann erhalte ich meine Übersetzung?
lingoking bietet Ihnen verschiedene Optionen: Die Standardlieferung dauert 3 bis 5 Werktage. Bei einer Expresslieferung stellt der Übersetzer die Übersetzung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen fertig. Beglaubigte Übersetzungen werden dann an die Deutsche Post übergeben und es dauert circa 2 weitere Werktage bis Sie Ihre Übersetzung erhalten. Über Ihren persönlichen Login-Bereich erhalten Sie zur Nachverfolgung die Sendungsverfolgungsnummer. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
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+ Was kostet die Übersetzung meiner Aufenthaltsgenehmigung?
lingoking übersetzt alle Dokumententypen und beglaubigt die Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung folgt in der Regel einem Standardseitenpreis, da die Länge nicht variiert. Wir bieten Ihnen die Übersetzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung schon ab 53,50 Euro. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem weitere beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unser Express-Übersetzungsservice mit Express-Versand zur Verfügung.
Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für die Übersetzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung im lingoking Produktkonfigurator anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis. -
+ In welche Sprachen kann ich meine Aufenthaltsgenehmigung übersetzen lassen?
Wir übersetzen Ihre Aufenthaltsgenehmigung sowohl ins Deutsche als auch in jede andere gewünschte Sprache. Ganz egal, ob Französisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch oder Farsi. Selbstverständlich durch vereidigte Fachübersetzer mit entsprechendem Branchenwissen!
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+ Welche Vorteile bietet der lingoking Übersetzungsservice?
Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach und unkompliziert online in nur wenigen Klicks. Eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgehmigung (z.B. Scan) ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
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+ Wer übersetzt meine Aufenthaltsgenehmigung? Wer hat Einsicht in die Unterlagen?
Ihre Übersetzung wird ausschließlich von ausgebildeten und vereidigten Übersetzern durchgeführt. Somit ist Ihre Übersetzung bei allen Ämtern und Behörden gültig. Nur unsere Übersetzer werden Einsicht in Ihre persönlichen Dokumente erhalten. Diskretion und Sicherheit sind uns sehr wichtig, weswegen auch die Verschlüsselung und der Upload bei der digitalen Bestellstrecke den höchsten Sicherheitsstufen folgen.
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+ Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer/die Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei lingoking in Auftrag geben, garantieren wir, dass die Übersetzung von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer durchgeführt wird.
Eine zusätzliche Qualitätssicherung bietet unsere Zertifizierung nach europäischer Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen. Wenn es schnell gehen muss, bieten wir auch einen Express-Service, mit dem Sie auch engste Fristen einhalten können. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Dokumente vertraulich!
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