Reisedokumente: Übersetzte Geburtsurkunde bei Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise in bestimmte Länder eine Geburtsurkunde vorweisen. Um Verständnisschwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt das Auswärtige Amt, eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte englische Übersetzung mitzuführen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und betroffene Länder gesammelt.

Inhalt


Hinweise für die Einreise von Minderjährigen


Viele Länder kontrollieren bei der Einreise von Minderjährigen die Sorgerechtslage. Es sind daher bestimmte Dokumente mit sich zu führen, je nachdem ob beide Eltern mit dem Minderjährigen reisen, nur ein Sorgeberechtigter oder gar kein Sorgeberechtigter. Personen unter 18 Jahren müssen daher neben dem Pass eine Geburtsurkunde mitführen. Um Verständnisschwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt das Auswärtige Amt eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte englische Übersetzung.

Wichtige Hinweise des Auswärtigen Amtes


Wenn nur ein Sorgeberechtigter anwesend ist:
"Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist)."

Wenn der/die Minderjährige/n nicht die eigenen Kinder sind:
"Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen."

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In welchen Ländern wird eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte englische Übersetzung benötigt?


Afrika

  • Südafrika
  • Namibia
  • Botswana
  • Lesotho

Asien

  • Libanon

Europa

  • Moldawien
  • Belarus (Weißrussland)

Nordamerika

  • Kanada (wird empfohlen)

Südamerika

  • Argentinien
  • Chile
  • Paraguay
  • Panama
  • Honduras
  • Venezuela

lingoking erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt, da sich die hier genannten Bestimmungen kurzfristig geändert haben könnten.

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