Ihre Erfindung soll in einem reibungslosen Verfahren geschützt und patentiert werden? Damit Ihr Patent ohne unnötige Verzögerung anerkannt wird und Marktreife erlangen kann, muss die Übersetzung Ihres Patents von professionellen Patentübersetzern durchgeführt und anschließend beglaubigt werden.
Kern des Patents ist die Beschreibung der Erfindung, des Materials oder der Anwendbarkeit einer Neuheit. Die Patentbeschreibung für die Patentanmeldung in Deutschland unterliegt dem Deutschen Patentgesetz (PatG) und folgt formalen Richtlinien. Bei fremdsprachigen Anmeldungen von Patenten muss die deutsche Übersetzung innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden. Erfolgt die Patentanmeldung auf Englisch oder Französisch hat man 12 Monate Zeit, die deutsche Übersetzung nachzureichen.
Bitte beachten Sie: Wird die Übersetzung nicht fristgemäß eingereicht, gilt die Anmeldung des Patents als zurückgenommen.
Höchste sprachliche Qualität und formale Perfektion
Innovationen beschreiben Neuheiten, die gegebenenfalls Wortneuschöpfungen enthalten. Terminologische Perfektion und Äquivalenz sind entscheidend für den Erfolg einer Patentübersetzung.
Bei Patenten bieten wir ausschließlich Übersetzungen mit Korrekturlesen an, um inhaltliche und sprachliche Qualität garantieren zu können. Diese höchste Qualitätsstufe im Übersetzen (ISO 17100) beschreibt das Verfahren, bei dem ein zweiter muttersprachlicher Fachübersetzer die Übersetzung inhaltlich, sprachlich und orthografisch prüft. Diese Kooperation führt so zu einem qualitativ ansprechenden Ergebnis.