Patent übersetzen lassen
Behördlich anerkannte Übersetzung Ihres Patents
- Patente professionell übersetzen lassen
- Schnelle Übersetzungen rechtlicher Texte
- Beglaubigte Übersetzung Ihres Patents optional buchbar
- Schutzrecht für eine technische Erfindung übersetzen lassen
- Übersetzung für Rechtsangelegenheiten
Datei-Upload: Zum Schutz Ihrer Daten findet der Datei-Upload erst am Ende des Bestellprozesses statt (siehe Datenschutz)
Servicedetails Ihrer Patent-Übersetzung

Ihre Vorteile im Überblick
- Erhältlich in jeder Sprachkombination
- Durch muttersprachliche Fachübersetzer übersetzt
- Bei allen Behörden und Ämtern anerkannt
- Expressversand innerhalb 48h möglich
- Optional mit Beglaubigung
- Digitale Kopie vorab möglich
Übersetzung Ihres Patents in jede gewünschte Sprache!
Möchten Sie ein Patent für eine Erfindung anmelden, aber nicht in Ihrer Muttersprache? Benötigen Sie ein Patent oder eine Patentanmeldung in einer anderen Sprache? Oder ist es für eine Rechtsangelegenheit notwendig, ein Patent übersetzen zu lassen? Vertrauen Sie lingoking – wir sind Ihr Partner für Fachübersetzungen aller Art.
Wo wird das Dokument verlangt?
- Patent- und Markenämter (Deutsches Patent- und Markenamt DPMA)
- Unternehmen
- Kanzleien
- Behörden und Ämter
- Europäisches Patentamt (PTA)
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
- Patentanmeldung
Sie haben eine tolle Erfindung entwickelt und möchten sich rechtlich absichern, indem Sie für Ihre technische Erfindung ein Patent anmelden? Das ist ein großer Schritt – besonders, wenn Sie Ihr Patent nicht in Ihrer Muttersprache anmelden. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und setzen Sie auf einen professionellen muttersprachlichen Übersetzer, der sich in der technischen Branche auskennt. Nur so können Sie unnötige Fehler bei der Patentanmeldung vermeiden. lingoking arbeitet nur mit umfassend qualifizierten, muttersprachlichen Übersetzern zusammen, um Ihnen für alle technischen Dokumente den besten Service bereitstellen zu können.
Kern des Patents ist die Beschreibung der Erfindung, des Materials oder der Anwendbarkeit einer Neuheit. Die Patentbeschreibung für die Patentanmeldung in Deutschland unterliegt dem Deutschen Patentgesetz (PatG) und folgt formalen Richtlinien. Bei fremdsprachigen Anmeldungen von Patenten muss die deutsche Übersetzung innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden. Erfolgt die Patentanmeldung auf Englisch oder Französisch hat man 12 Monate Zeit, die deutsche Übersetzung nachzureichen.
Bitte beachten Sie: Wird die Übersetzung nicht fristgemäß eingereicht, gilt die Anmeldung des Patents als zurückgenommen.
lingoking bietet Ihnen die professionelle Übersetzung Ihres Patents in jede gewünschte Sprache – und das mit Korrektorat, um Ihnen inhaltliche und sprachliche Qualität garantieren zu können. Diese höchste Qualitätsstufe im Übersetzen (ISO 17100) beschreibt das Verfahren, bei dem ein zweiter muttersprachlicher Fachübersetzer die Übersetzung inhaltlich, sprachlich und orthografisch prüft. Diese Kooperation führt so zu einem qualitativ ansprechenden Ergebnis. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Eine Kopie Ihres Patents ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
Hinweis: Die Fachübersetzung Ihres Dokuments folgt einem Standard-Seitenpreis. Wir gehen hierbei von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihr übersetztes Patent können Sie nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen sie hier in unsere FAQ.


Nur noch 3 Schritte bis zu Ihrem übersetzten Patent

Bestellen
Jeder Zeit verfügbar! Ein paar Klicks genügen und Ihr übersetztes Patent steht in wenigen Tagen für Sie zum Download bereit.

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Ganz einfach! Bezahlen Sie bequem und komfortabel via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder auf Rechnung.

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Schon fertig? Jetzt nur noch das Foto, den Scan oder das Dokument hochladen und wir übergeben Ihr Patent an den passenden Fachübersetzer.
Erfinden. Beschützen. Erfreuen. Wo und wann immer Sie wollen.
Unser Serviceversprechen
Bei der Anmeldung von Patenten kann die Formulierung über Erfolg oder Niederlage entscheiden. Umso wichtiger ist es, kompetente Partner an seiner Seite zu haben, die sich bei internationalen Patentanträgen um die professionelle Übersetzung kümmern. Mit unserem professionellen Übersetzungsservice und Netzwerk an umfassend qualifizierten, muttersprachlichen Übersetzern sorgen wir für eine einwandfreie Fachübersetzung Ihrer Patentanmeldung!

Mit unserem digitalen Service sind wir rund um die Uhr für Sie verfügbar. Eine Kopie und Upload genügen und wir vermitteln Ihnen den passenden Übersetzer für Ihr Bedürfnis und Ihre Sprache.

In nur wenigen Klicks ist Ihr persönliches Dokument an uns übermittelt. Eine Kopie Ihrer Übersetzung können Sie innerhalb kürzester Zeit direkt von unserer Plattform laden.

Mit unserem Team an muttersprachlichen Fachübersetzern gewährleisten wir Ihnen eine landesspezifische und zielgruppengerechte Bearbeitung Ihrer rechtlichen Unterlagen.
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Nicht fündig geworden? Nicht der richtige Service dabei?
FAQ: Sie haben Fragen zum Thema Patent und dessen Übersetzung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
Sie haben Fragen zum Thema Patent-Übersetzung für Deutschland?
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+ Reicht beim Amt eine einfache Übersetzung?
Nein. Das Deutsche Patent- und Markenamt sowie die Patentverordnung akzeptieren nur deutsche Übersetzungen, die von einem öffentlich bestellten Übersetzer oder Patentanwalt angefertigt und beglaubigt wurden. lingoking garantiert für die rechtlich bindende Beglaubigung durch einen (in Deutschland) vereidigten Übersetzer.
Sie haben Fragen zum Thema Patent-Übersetzung für das Ausland?
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+ Ist ein Patent weltweit gültig?
Nein. Patente gelten nur in dem Land bzw. die Länder, für das sie erteilt werden. Wenn Sie Ihre Erfindung über die nationalen Grenzen hinaus schützen möchten, können Sie jedoch auch ein europäisches oder internationales Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) anmelden.
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+ Kann ich mein Patent direkt in mehreren Ländern anmelden?
Ja. Dafür bietet sich das europäische oder auch weltweite Patent an. Sie können dabei Ihre Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und markenamt (DPMA) als Übermittlungsbehörde einreichen. Im weiteren Verfahren benötigen Sie jedoch eine vollständige Übersetzung der Anmeldung in der Amtssprache des Bestimmungsamtes.
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+ Kann ich meine Patentanmeldung beim EPA in jeder beliebigen Sprache einreichen?
Jein. Sie können Ihren Patentantrag in jeder Sprache beim EPA einreichen. ABER: Sollte dies in keiner der drei Amtssprachen des EPA sein (Deutsch, Englisch oder Französisch), müssen Sie zusätzlich eine (beglaubigte) Übersetzung Ihrer Patentanmeldung beilegen.
Sie haben Fragen zum Thema Bestell-/Übersetzungsprozess Ihres Patents?
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+ Wann erhalte ich meine Übersetzung?
lingoking bietet Ihnen verschiedene Optionen: Eine Standardlieferung dauert 3 bis 5 Werktage. Bei der Expresslieferung stellt der Übersetzer die Übersetzung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen fertig. Beglaubigte Übersetzungen werden dann an die Deutsche Post übergeben und es dauert circa 2 weitere Werktage bis Sie Ihre Übersetzung erhalten. Über Ihren persönlichen Login-Bereich erhalten Sie zur Nachverfolgung die Sendungsverfolgungsnummer. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Lieferzeit ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post haben.
ACHTUNG: Patente können in der Länge variieren. Bei Dokumenten dieser Art rechnen wir pro Tag mit ca. 1.500 Wörter pro Übersetzer. Falls Ihr Dokument doch sehr umfangreich sein sollte, könnte die Lieferung ein wenig länger dauert. Wir sind jedoch stets bestrebt, unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards so schnell wie nur möglich zu liefern. Gerne können wir bei größeren Projekten auch ein Team an Übersetzern für Sie zusammenatellen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie kostenlos und gehen selbstverständlich auf Ihre individuellen Wünsche ein. -
+ Was kostet die Übersetzung meines Patents?
lingoking übersetzt alle Dokumententypen und beglaubigt die Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung Ihres Patents folgt n der Regel einem Standardpreis, da die Länge nicht variiert. Wir bieten Ihnen die Übersetzung Ihres Patents schon ab 87,50 Euro. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem weitere beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unsere Express-Übersetzung mit Express-Versand zur Verfügung.
Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für die ÜbersetzungIhres Patents im lingoking Produktkonfigurator anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis.
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+ In welche Sprachen kann ich mein Patent übersetzen lassen?
Wir übersetzen sowohl Ihr Patent ins Deutsche als auch deutsche Patente in jede gewünschte Sprache. Ganz egal, ob Französisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch oder Farsi. Selbstverständlich durch vereidigte Fachübersetzer mit entsprechendem Branchenwissen!
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+ Welche Vorteile bietet der lingoking Übersetzungsservice?
Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach und unkompliziert online in nur wenigen Klicks. Eine Kopie Ihres Patents (z.B. Scan) ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
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+ Wer übersetzt mein Patent? Wer hat Einsicht in die Unterlagen?
Ihre Übersetzung wird ausschließlich von ausgebildeten und - wenn mit Beglaubigung - von vereidigten Übersetzern durchgeführt. Somit ist Ihre Übersetzung bei allen Ämtern und Behörden gültig. Nur unsere Übersetzer werden Einsicht in Ihre persönlichen Dokumente erhalten. Diskretion und Sicherheit sind uns sehr wichtig, weswegen auch die Verschlüsselung und der Upload bei der digitalen Bestellstrecke den höchsten Sicherheitsstufen folgen.
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+ Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer/die Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei lingoking in Auftrag geben, garantieren wir, dass die Übersetzung von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer durchgeführt wird.
Eine zusätzliche Qualitätssicherung bietet das 4-Augen-Prinzip – sowie unsere Zertifizierung nach europäischer Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen. Wenn es schnell gehen muss, bieten wir auch einen Express-Service, mit dem Sie auch engste Fristen einhalten können. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Dokumente vertraulich!
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Ich helfe Ihnen gern weiter.
