Geburtsurkunde übersetzen lassen
Behördlich anerkannte und beglaubigte Geburtsurkundenübersetzung
- Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde
- Überbeglaubigung - Geburtsurkunde
- Beglaubigte (internationale) Geburtsurkunde
Datei-Upload: Zum Schutz Ihrer Daten findet der Datei-Upload erst am Ende des Bestellprozesses statt (siehe Datenschutz)
Details zur Geburtsurkunden-Übersetzung

Ihre Vorteile im Überblick
- Erhältlich in jeder Sprachkombination
- Von gerichtlich beeidigten Übersetzern
- Bei allen Behörden und Ämtern anerkannt
- Expressversand innerhalb 48h möglich
- Inklusive Beglaubigung
- Digitale Kopie vorab möglich
Wo kann ich das benötigte Dokument vorlegen?
- Öffentliche Behörden
- Standesamt
Zu welchem Anlass benötigen Sie das Dokument?
- Eheschließungen
- Begründungen von Lebenspartnerschaften
- Einbürgerung
- Auswanderung
- Änderung des Namens
- Sterbefälle
- Beantragung von Elterngeld und Elterngeld Plus
- Antrag auf Kindergeld
- Anerkenntnis der Vaterschaft
- Sorgerechtsangelegenheiten
- Für Taufen
- Mutterschaftsversicherung (Krankenkasse)
Nutzen Sie den einfach buchbaren lingoking Übersetzungsservice für Ihre Geburtsurkunde. Sie haben die Wahl, ob die Fach- oder Beglaubigte Übersetzung für Sie die richtige Wahl darstellt.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach und unkompliziert online in nur wenigen Klicks. Ihre fertige Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen sie hier in unsere FAQ.
Beglaubigte Übersetzung Ihres Arbeitszeugnisses in jede von Ihnen gewünschte Sprache
Professionelle Übersetzungen von Arbeitszeugnissen von Lingoking helfen Ihnen, Ihre Arbeitsleistung einwandfrei zu vermitteln!
Sie wollen sich international einen Namen machen und Unternehmen in aller Welt von Ihren Talenten überzeugen? Müssen Sie als Unternehmen Arbeitszeugnisse übersetzen, um den Karriereweg zukünftiger Mitarbeiter nachzuvollziehen oder um Ihren Mitarbeitern ihr Arbeitszeugnis zu übersetzen in deren Muttersprache?
Mit lingoking können Sie das Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers in jede beliebige Sprache übersetzen lassen, auf Wunsch auch mit Beglaubigung. Dies gilt für Privatpersonen oder Unternehmen. Mit nur wenigen Mausklicks können Sie Ihre Übersetzung schnell und einfach online bestellen. Für die Übersetzung benötigen wir lediglich einen Scan oder ein Foto des Arbeitszeugnisses.
Nur noch 3 Schritte bis zu Ihrer übersetzten Geburtsurkunde

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Jeder Zeit verfügbar! Wenige Klicks genügen und wir liefern Ihnen Ihre Geburtsurkunde in wenigen Tagen nach Hause.

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Unser Serviceversprechen
Sie möchten in Deutschland leben und arbeiten? Ihre ausländische Geburtsurkunde ins Deutsche übersetzen lassen? Oder Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt oder aus Deutschland auszuwandern? Mit unserem Service stellen wir die Weichen für Ihr individuelles Wunschvorhaben.

Mit unserem digitalen Service sind wir rund um die Uhr für Sie verfügbar. Eine Kopie und Upload genügen und wir vermitteln Ihnen den passenden Übersetzer für Ihr Bedürfnis und Ihre Sprache.

In nur wenigen Klicks ist Ihr persönliches Dokument an uns übermittelt. Ihre fertige Übersetzung der Geburtsurkunde erhalten Sie in wenigen Tagen nach Hause. Noch schneller geht’s digital via Mail oder mit unserem Expressservice!

Vom Upload bis zu Ihnen nach Hause. Mit unserem Team an gerichtlich beeidigten und akkreditierten Übersetzern gewährleisten wir Ihnen eine sichere Verschlüsselung und zeitnahe Bearbeitung Ihrer persönlichen Dokumente.
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Nicht fündig geworden?
FAQ: Noch unsicher? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Sie haben Fragen zum Thema Geburtsurkunden und deren Übersetzung in Deutschland?
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+ Ist die Übersetzung der Geburtsurkunde in Deutschland Pflicht?
Eine Pflicht, ausländische Geburtsurkunden ins Deutsche zu übersetzen, besteht nicht. Grundsätzlich werden alle ordnungsgemäß ausgestellten Geburtsurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
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+ Welche Unterlagen benötige ich für die Eintragung ins deutsche Geburtenregister?
Sind Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ist es möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Folgende Unterlagen werden i.d.R. hierfür benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass
• Ausländische Geburtsurkunde
• Geburtsurkunden der Eltern der im Ausland geborenen Person
• Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert)Hinweis:
Ausländische Urkunden müssen durch eine(n) in Deutschland beeidigte(n) Übersetzer(in) übersetzt werden. -
+ Wann benötige ich die Übersetzung der Geburtsurkunde?
Bei Heirat, Einbürgerung, Antrag auf Elterngeld und vielen weiteren Anlässen fordern die Behörden eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.
Dazu zählen u.a.
➤ Erstbeantragung eines Personalausweises oder Passes
➤ Eheschließungen
➤ Begründungen von Lebenspartnerschaften
➤ Einbürgerung
➤ Auswanderung
➤ Namensänderung
➤ Sterbefälle
➤ in einigen Staaten auch beim Kauf von Immobilien im Ausland
➤ Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus
➤ Beantragung von Kindergeld
➤ Anerkennung von einer Vaterschaft
➤ Sorgerechtsfragen
➤ Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
➤ Taufen -
+ Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld & ElterngeldPlus
Um Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen zu können, benötigen Sie u.a. die Geburtsurkunde des Kindes. Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren wurden, müssen Sie unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde vorlegen. Für Kinder, die in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht oftmals eine Kopie der Geburtsurkunde.
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+ Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld für Ausländer
Wenn Sie in mit Ihren Kindern in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, haben Sie nach § 62 I EStG Anspruch auf Kindergeld. Um erfolgreich Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes. Sofern die Geburtsurkunde nicht auf Deutsch ausgestellt wurde, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.
Sie haben Fragen zum Thema Übersetzung von Geburtsurkunden für das Ausland?
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+ Überbeglaubigung (Legalisation & Apostille) für das Ausland
Wenn Sie eine in Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde im Ausland benötigen, kann es manchmal notwendig sein, diese Urkunde „überbeglaubigen“ zu lassen. Eine Überbeglaubigung ist lediglich ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, der die Richtigkeit der Unterschrift bestätigt. Überbeglaubigungen gibt es in zwei Formen: als sogenannte Legalisation und als Apostille nach dem Haager Übereinkommen.
➤ Allen Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind (vollständige Liste hier), genügt die Apostille. Mit dem Haager Übereinkommen wurde die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) vollzogen. Eine Apostille ist demnach eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr und verifiziert die Echtheit eines Dokuments sowie all ihrer Bestandteile – unter anderem der Unterschrift, der Eigenschaft des Unterzeichners sowie der Echtheit des Siegels und des Stempels. Die Apostille wird an die entsprechende Urkunde angeheftet und wird meistens bei offiziellen Beglaubigungen gefordert.
➤ Alle übrigen Urkunden werden mit dem Legalisationsvermerk versehen. -
+ Was muss ich bei der Übersetzung meiner Geburtsurkunde für das Ausland beachten?
Die Beglaubigung unserer Übersetzungen erfolgt durch in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer und wird im Ausland standardmäßig akzeptiert.
Je nach Zielland ist es manchmal notwendig, die beglaubigte Übersetzung überbeglaubigen zu lassen. Hierfür ist das Gericht, bei dem der Übersetzer vereidigt ist, zuständig. Mit der Überbeglaubigung stellt das Gericht eine international gültige Bestätigung aus, dass der Übersetzer in Deutschland vereidigt und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Tipp: Erkundigen Sie sich bei der lokalen Behörde, beim Konsulat oder bei der zuständigen Stelle im Zielland, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten. -
+ Benötige ich eine Beglaubigung oder reicht eine einfache Fachübersetzung der Geburtsurkunde für das Ausland?
Da es sich in diesem Fall um ein amtliches Dokument handelt, ist i.d.R. auch eine beglaubigte Übersetzung notwendig, damit das Dokument von der ausländischen Behörde akzeptiert wird.
Tipp: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Sie haben Fragen zum Thema Bestell-/Übersetzungsprozess von Geburtsurkunden?
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+ Wo kann ich meine Geburtsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen?
Ganz egal, ob Sie in München, Berlin oder Hamburg sitzen – lingoking übersetzt für Sie gern Ihre Geburtsurkunde, ganz einfach online. Natürlich übersetzen bei uns nur gerichtlich beeidigte Fachübersetzer Ihre Geburtsurkunde – und das rund um die Uhr!
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+ Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Bei lingoking erhalten Sie die Übersetzung einer Geburtsurkunde mit Beglaubigung und Qualitätskontrolle schon ab 72,90 Euro inkl. Versand. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem weitere beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unser Express-Übersetzungsservice mit Express-Versand zur Verfügung.
Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für Ihre Übersetzung im lingoking Preisrechner anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis. -
+ Welche Unterlagen benötige ich zur Übersetzung meiner Geburtsurkunde?
Das Original ist für die Übersetzung nicht nötig, eine Kopie (z.B. ein Scan) genügt! Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde per Einschreiben nach Hause. Wir übersetzen sowohl Geburtsurkunden ins Deutsche als auch deutsche Geburtsurkunden in jede gewünschte Sprache. Ganz egal, ob Französisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch oder Farsi. Selbstverständlich mit Beglaubigung durch gerichtlich beeidigte Übersetzer!
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