Sorgeregisterauszug übersetzen lassen
Behördlich anerkannte Übersetzung Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister
- Sorgeregisterauszug übersetzen lassen
- beglaubigte Übersetzung Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister
- Auszug aus dem Sorgeregister übersetzen lassen
- offizielle Dokumente im Ausland anerkennen lassen
- beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente
Datei-Upload: Zum Schutz Ihrer Daten findet der Datei-Upload erst am Ende des Bestellprozesses statt (siehe Datenschutz)
Details zu Ihrer Sorgeregisterauszugs-Übersetzung

Ihre Vorteile im Überblick:
- erhältlich in jeder Sprachkombination
- inkl. Beglaubigung
- von gerichtlich beeidigten Übersetzern
- beglaubigte Übersetzungen bei allen Behörden und Ämtern anerkannt
- Expresslieferung innerhalb 48h möglich
- digitale Kopie vorab möglich
Übersetzung Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister in jede gewünschte Sprache!
Sind Eltern nicht verheiratet, wird beim Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Darin werden Erklärungen und gerichtliche Entscheidungen festgehalten. Wird das Sorgeregister im Ausland geführt oder das deutsche Register im Ausland benötigt, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung notwendig.
Wo wird das Dokument verlangt?
- Behörden und Ämter
- Gerichte
- Banken
- Kindergärten
- Schulen
- Ärzte
- Familiengerichte
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
- Sorgerechtsfragen
- Adoptionen
- Namensänderungen
Sie sind alleinerziehend oder einfach nicht verheiratet? In diesen Fällen werden alle Regelungen über die Sorge für Ihr Kind vom zuständigen Jugendamt im Sorgeregister festgehalten. Mit dem Auszug aus dem Sorgeregister können Sie daher vorweisen, dass Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind rechtlich zusteht. Sie benötigen eine Übersetzung des Sorgeregisterauszugs? Kein Problem. lingoking bietet Ihnen mithilfe professionell ausgebildeter Übersetzer einen schnellen und reibungslosen Service.
lingoking bietet Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihres Sorgeregisterauszugs in jede gewünschte Sprache. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Ein Scan oder Foto Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
Hinweis: Die Fachübersetzung Ihres Dokuments folgt einem Standard-Seitenpreis. Wir gehen hierbei von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und werden standardmäßig von jeder Behörde akzeptiert.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihren übersetzten Sorgeregisterauszug können Sie direkt nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie doch einfach hier in unseren FAQ nach.


Nur noch 3 Schritte bis zu Ihrem übersetzten Sorgeregisterauszug

Bestellen
Jeder Zeit verfügbar! Ein paar Klicks genügen und Ihr übersetzter Sorgeregisterauszug steht in wenigen Tagen für Sie zum Download bereit.

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Ganz einfach! Bezahlen Sie bequem und komfortabel via PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder auf Rechnung.

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Schon fertig? Jetzt nur noch ein Foto oder einen Scan Ihres Dokuments hochladen und wir übergeben Ihre Sorgeregisterabschrift an den passenden Fachübersetzer.
Lieben. Umsorgen. Behüten. Wo und wann immer Sie wollen.
Unser lingoking Serviceversprechen
Ihr Sorgeregister wird im Ausland geführt oder Sie benötigen das deutsche Register im Ausland? Mit lingoking ist das kein Problem. Wir helfen Ihnen gern und versorgen Sie mit den benötigten Übersetzungen und Beglaubigungen Ihrer Dokumente. Dabei stehen wir Ihnen stets mit unserer Expertise und unserem umfangreichen Netzwerk an professionellen muttersprachlichen Übersetzern unterstützend zur Seite.

Mit unserem digitalen Service sind wir rund um die Uhr für Sie verfügbar. Eine Kopie und Upload genügen und wir vermitteln Ihnen den passenden Übersetzer für Ihr Bedürfnis und Ihre Sprache.

In nur wenigen Klicks ist Ihr persönliches Dokument an uns übermittelt. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ihre fertig übersetzte Meldebestätigung erhalten Sie in wenigen Tagen nach Hause.

Mit unserem breiten Netzwerk an gerichtlich vereidigten Fachübersetzern gewährleisten wir Ihnen nicht nur eine schnelle Bearbeitung Ihrer Textdokumente sondern auch die Anerkennung vor internationalen Ämtern und Behörden.
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Nicht fündig geworden?
FAQ: Sie haben Fragen zum Thema Sorgeregisterauszug und dessen Übersetzung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:
Sie haben Fragen zum Thema Sorgeregisterauszugs-Übersetzung in Deutschland?
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+ Brauche ich für einen Auszug aus dem Sorgeregister eine beglaubigte Übersetzung?
Ein Beglaubigungsvermerk sichert die Richtigkeit der Übersetzung rechtlich zu. Behörden, Ämter und sogar manche Unternehmen fordern sogar zwingend eine Übersetzung mit Beglaubigung.
Sie haben Fragen zum Thema Sorgeregisterauszugs-Übersetzung für das Ausland ?
-
+ Benötige ich im Ausland für einen Auszug aus dem Sorgeregister eine beglaubigte Übersetzung?
Da es sich in diesem Fall um ein amtliches bzw. offizielles Dokument handelt, ist i.d.R. auch eine beglaubigte Übersetzung notwendig, damit das Dokument von der ausländischen Behörde akzeptiert wird.
Die Beglaubigung unserer Übersetzungen erfolgt übrigens durch in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer und wird im Ausland standardmäßig akzeptiert. In manchen, seltenen Fällen haben Länder spezifische Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung.
Tipp: Informieren Sie sich bei der entsprechenden Stelle im Ausland, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten und ob eine durch in Deutschland vereidigte Übersetzer angefertigte Übersetzung anerkannt wird. -
+ Worauf muss ich sonst bei der beglaubigten Übersetzung dieses Dokuments für das Ausland achten?
Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Sie haben Fragen zum Thema Bestell-/Übersetzungsprozess bei Sorgeregisterauszügen?
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+ Wann erhalte ich meine Übersetzung?
lingoking bietet Ihnen verschiedene Optionen:
Eine Standardlieferung dauert 3 bis 5 Werktage. Bei der Expresslieferung stellt der Übersetzer die Übersetzung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen fertig. Beglaubigte Übersetzungen werden dann an die Deutsche Post übergeben und es dauert circa 2 weitere Werktage bis Sie Ihre Übersetzung erhalten. Über Ihren persönlichen Login-Bereich erhalten Sie zur Nachverfolgung die Sendungsverfolgungsnummer.
Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Lieferzeit ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post haben. -
+ Was kostet die Übersetzung meines Sorgeregisterauszugs?
lingoking übersetzt alle Dokumententypen und beglaubigt die Übersetzung. Die Übersetzung Ihres Sorgeregisterauszugs folgt in der Regel einem Standardpreis, da die Länge nicht variiert. Wir bieten Ihnen die Übersetzung Ihres Sorgeregisterauszugs schon ab 72,90 Euro. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie zudem beglaubigte Exemplare sowie eine zusätzliche digitale Version hinzubuchen. So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur postalisch, sondern auch digital als Scan. Außerdem steht Ihnen, wenn es ganz schnell gehen soll, auch unsere Express-Übersetzung mit Express-Versand zur Verfügung.
Lassen Sie sich jetzt die genauen Kosten für die Übersetzung Ihres Sorgeregisterauszugs im lingoking Produktkonfigurator anzeigen. Das Beste: Bei uns können Sie die Übersetzung auch gleich in Auftrag geben. Wir von lingoking garantieren höchste Qualität, schnelle Umsetzung und Ihre vollste Zufriedenheit – und das zu einem unschlagbaren Preis. -
+ In welche Sprachen kann ich meinen Sorgeregisterauszug übersetzen lassen?
Wir übersetzen Ihren Sorgeregisterauszug sowohl ins Deutsche als auch in jede andere gewünschte Sprache. Ganz egal, ob Französisch, Russisch, Polnisch, Englisch, Rumänisch, Italienisch, Türkisch oder Farsi. Selbstverständlich durch vereidigte Fachübersetzer mit entsprechendem Branchenwissen!
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+ Welche Vorteile bietet der lingoking Übersetzungsservice?
Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach und unkompliziert online in nur wenigen Klicks. Eine Kopie Ihres Sorgeregisterauszugs (z.B. Scan) ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
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+ Wer übersetzt meinen Sorgeregisterauszug? Wer hat Einsicht in die Unterlagen?
Ihre Übersetzung wird ausschließlich von ausgebildeten und vereidigten Übersetzern durchgeführt. Somit ist Ihre Übersetzung bei allen Ämtern und Behörden gültig. Nur unsere Übersetzer werden Einsicht in Ihre persönlichen Dokumente erhalten. Diskretion und Sicherheit sind uns sehr wichtig, weswegen auch die Verschlüsselung und der Upload bei der digitalen Bestellstrecke den höchsten Sicherheitsstufen folgen.
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+ Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer/die Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Wenn Sie Ihre Übersetzung bei lingoking in Auftrag geben, garantieren wir, dass die Übersetzung von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzer durchgeführt wird.
Eine zusätzliche Qualitätssicherung bietet unsere Zertifizierung nach europäischer Qualitätsnorm DIN EN ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen. Wenn es schnell gehen muss, bieten wir auch einen Express-Service, mit dem Sie auch engste Fristen einhalten können. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Dokumente vertraulich!
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