Die neue Chancenkarte

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Was Global Talent Acquisition ManagerInnen & ausländische Fachkräfte wissen sollten

- Lesezeit ca. 5 min -

Ohne Zuwanderung aus dem Ausland würden laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima bis zum Jahr 2060 etwa 16 Mio. Fachkräfte in Deutschland fehlen.

Um dem entgegenzusteuern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2023 das erweiterte Fachkräfteeinwanderungsgesetz bekannt gegeben. Damit geht auch die sogenannte Chancenkarte einher, die am 1. Juni 2024 in Kraft treten soll.

In diesem Artikel beleuchten wir die Vorteile der Chancenkarte und zeigen auf, was sowohl zuziehende Fachkräfte aus dem Ausland als auch rekrutierende Unternehmen in Deutschland dazu wissen sollten.

Wie funktioniert die Chancenkarte und wer braucht sie?

Mit der Chancenkarte können anerkannte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten („Drittländer“) nach Deutschland einreisen. Die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen ihnen die Arbeitssuche in Deutschland erleichtern: BewerberInnen können mit der Chancenkarte nämlich ohne langes Anerkennungsverfahren und ohne festen Arbeitsvertrag – wie bisher – in Deutschland arbeiten. Dazu müssen folgende Grundanforderungen erfüllt werden:

Chancenkarte
  • Eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland
  • Einfache Deutsch- (A1) oder Englischkenntnisse (B2), nachgewiesen durch relevante Sprachinstitute (z. B. Goethe-Zertifikat, TOEFL, Cambridge Certificate, etc.)
  • Finanzielle Absicherung, z. B. durch eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden

Die Vergabe der Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem (ähnlich wie beispielsweise in Kanada). Anspruch hat, wer mindestens 6 Punkte erfüllt. Punkte gibt es beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen (MINT-Berufe, Gesundheitswesen), Umfang der bisherigen Berufserfahrung, fortgeschrittene Deutsch- und Englischkenntnisse sowie Deutschlandbezug.

Die Chancenkarte gilt anfangs für 1 Jahr und kann danach um 2 weitere Jahre verlängert werden, wenn die Person einen Arbeitsvertrag bzw. ein Angebot in einer qualifizierten Beschäftigung vorweisen kann. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, erfüllt die Bedingungen für eine Chancenkarte sofort.

Welche Vorteile bietet die Chancenkarte?

Für Fachkräfte aus dem Ausland bietet die Chancenkarte einen vereinfachten Einstieg ins deutsche Arbeitsleben. Bisher mussten BewerberInnen aus Nicht-EU-Staaten innerhalb von 3 Monaten eine Arbeitsstelle mit festem Arbeitsvertrag in ihrem Berufsfeld vorweisen können, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Mit der Chancenkarte haben sie nun 1 Jahr Zeit für ihre Jobsuche und allem, was dazugehört.

Außerdem dürfen Neuankömmlinge in Deutschland mit der Chancenkarte bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten und über 1.000 Euro im Monat verdienen, beispielsweise in einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung.

Für in Deutschland ansässige ArbeitgeberInnen hat die Chancenkarte den Vorteil, dass sie schneller und einfacher qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus EU-Drittstaaten einstellen können. Der bürokratische Aufwand wird dabei drastisch reduziert – v. a. weil mit der Chancenkarte kein Genehmigungsverfahren mehr durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss.

Welche Unterlagen müssen für die Chancenkarte übersetzt und beglaubigt werden?

Je nach Herkunftsland greifen unterschiedliche Berufsanerkennungsprozesse, für die beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente erforderlich sein können. Noch gibt es aber keine klaren Aussagen darüber, welche Unterlagen übersetzt und beglaubigt werden müssen.

Reglementierte bzw. gesetzlich geschützte Berufe können durchs Anerkennungsverfahren (z. B. mit einer Anerkennungspartnerschaft) recht einfach nachgewiesen werden. Bei nicht-reglementierten Berufen wie JournalistIn oder IT-Fachkraft wird die Gleichwertigkeit durch die zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland festgestellt, um die fachliche Kompetenz des Antragstellenden nachzuweisen und eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.

Aber auch für das allgemeine Leben in Deutschland müssen die zuziehende Fachkraft und deren Familienangehörige übersetzte und beglaubigte Übersetzungen bereithalten.

Zu den relevanten Unterlagen im Rahmen einer Zuwanderung nach Deutschland gehören:

  • Diplom-/Zertifikatübersetzungen
  • Führerscheinübersetzungen
  • Geburtsurkundenübersetzungen
  • Heiratsurkundenübersetzungen

Apropos Sprache: InhaberInnen der Chancenkarte können nach ihrem Umzug nach Deutschland von Sprach- und Integrationskursen profitieren. Mit entsprechender Landeskunde und sprachlichem Know-how lebt es sich schließlich besser und man kann im wahrsten Sinne des Wortes mitreden. Außerdem erhöhen solide Deutschkenntnisse die Wahrscheinlichkeit, dass die Chancenkarte nach Ablauf des ersten Jahres erneuert wird.

Fazit

Die neue „Chancenkarte“ soll im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ab 1. Juni 2024 die Einreise und Arbeitssuche anerkannter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland erleichtern. Die Antragstellung erfolgt nach einem Punktesystem mit der Voraussetzung, dass bestimmte Grundkriterien bereits erfüllt sind (Sprachkenntnisse, Berufsausbildung/Schulabschluss, finanzielle Absicherung).

Fachkräfte aus dem Ausland haben mit der Chancenkarte nicht mehr nur 3 Monate, sondern 1 Jahr Zeit, eine Festanstellung in Deutschland zu finden und können währenddessen sogar eine Nebentätigkeit außerhalb ihrer beruflichen Qualifikation ausüben. Unternehmen, die händeringend nach Fachkräften suchen, vergrößern mithilfe dieser neuen Regelungen ihren Bewerberpool und müssen beim Einstellungsprozess weniger bürokratische Prozesse durchlaufen.

Als Teil der Antragstellung können diverse Unterlagen (berufliche Qualifikationsnachweise, Lebenslauf, Heiratsurkunde etc.) übersetzt und beglaubigt werden. Vom Gesetzgeber gibt es hierzu allerdings noch keine klaren Vorgaben. Zur besseren Integration im neuen Heimatland sind im Rahmen der Chancenkarte auch Sprachkurse für ausländische Fachkräfte vorgesehen.

Über die Autorin

@Belinda Grace | Global Content Writer, lingoking



Belinda arbeitet seit Anfang 2022 freiberuflich mit dem lingoking Marketing-Team zusammen und ist für die Recherche und Erstellung von Social-Media-Beiträgen, Blog- und Website-Texten zuständig. Ihr Fokus liegt dabei auf Sprache und marktplatzspezifische Übersetzungen im E-Commerce. Ihr Motto: „Begin each day as if it were on purpose“. 😊

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