Sie möchten offizielle Dokumente im Ausland anerkennen lassen? Oftmals werden deutsche Dokumente nur dann akzeptiert, wenn sie vom Konsulat des betreffenden Staates legalisiert wurden oder mit einer Apostille versehen wurden. Regierungen bestätigen durch Apostillen, dass die vorliegenden Dokumente echt sind, d.h. von der Regierung ausgestellt wurden. Das Haager Abkommen von 1961 regelt das grenzübergreifende Beglaubigungsverfahren von offiziellen Urkunden und Dokumenten.
„Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt“ erklärt Johanna Hinkel, vereidigte Übersetzerin bei lingoking.
Apostillen müssen übersetzt und beglaubigt werden. lingoking übersetzt Dokumente und Apostillen in alle Sprachen. Erfahren Sie mehr in diesem Ratgeber!
Inhalt
Verwendung von Apostillen im Ausland
Wenn Sie Ihre Urkunde im Ausland vorlegen müssen, kümmern Sie sich bestenfalls vorab um die Apostille der Urkunde und die Übersetzung. Erst wird die Apostille bei der zuständigen Stelle beantragt. Sobald diese vorliegt, wird die Urkunde zusammen mit der Apostille übersetzt. Die Übersetzung der Urkunde und Apostille wird anschließend vom Übersetzer beglaubigt. Eine Apostille kostet beim Amt pro Urkunde ca. 20,00 €.
Alle Schritte auf einen Blick:
- Die Urkunde liegt im Original vor.
- Die Apostille wird beim Amt/bei der Regierung beantragt (Die zuständige Stelle finden Sie hier.).
- Sie lassen das Dokument zusammen mit der Apostille übersetzen und beglaubigen.
Bitte beachten Sie: Um zu vermeiden, dass Sie Ihre Urkunden ein zweites Mal übersetzen lassen müssen, sollten Sie zuerst die Apostille beschaffen!
Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Beglaubigung?
Apostillen können nur von Regierungen bzw. von Gerichten erteilt werden. Beglaubigungen hingegen können von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern und Notaren erstellt werden.
Eine weitere Unterscheidung stellt die amtliche Beglaubigung dar: Diese kann nur von siegelführenden Stellen erstellt werden, z.B. von Bürgermeistern, Stadtverwaltungen, Behörden, Gerichten, Polizei oder öffentlichen Kirchen.