Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Übersetzungen zur Verfügung. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns via Chat oder Telefon zu kontaktieren!
FAQ
Qualifizierte Übersetzer übersetzen Ihre Texte in über 80 Sprachen und ermöglichen Ihnen damit vielseitige schriftliche Kommunikation über Landesgrenzen hinweg. Egal, ob Webpräsenz für den internationalen Markt oder eine beglaubigte Zeugnisübersetzung für Ihr Auslandsstudium! Im Folgenden finden Sie eine transparente Übersicht über Ihre häufigsten Fragen zum Thema Übersetzung.
Unsere Übersetzungsservices sind umfangreich - ebenso die Fragen dazu. Die wichtigsten haben wir für Sie hier zusammengefasst. Spezifische Fragen und Antworten zu den einzelnen Services finden Sie direkt auf unseren Serviceseiten.
Allgemeine Fragen zum Übersetzungsservice:
Prinzipiell sind Übersetzungen und Verdolmetschungen in allen Sprachkombinationen möglich.
Eine Fachübersetzung, die ein Korrektorat durch einen zweiten muttersprachlichen Fachübersetzer beinhaltet, stellt die höchste Qualitätsstufe bei Übersetzungen dar. Es ist immer sinnvoll, ein Übersetzungskorrektorat zu wählen, wenn die übersetzten Texte veröffentlicht werden (z. B. Webseiten, Marketing-Material, PR-Texte). Bei Verträgen o.ä. sollte eine Übersetzung niemals ohne Korrektorat gewählt werden.
Bei Übersetzungen mit Beglaubigungen ist kein Korrektorat notwendig. Auch wenn eine Übersetzung lediglich für interne bzw. private Zwecke verwendet wird, ist ein Korrektorat nicht zwingend notwendig. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mit unseren Mitarbeitern persönlich zu besprechen, ob ein Korrektorat für Ihren Fall sinnvoll ist.
Sollen im Ausland ausgestellte Urkunden und Zeugnisse z. B. bei deutschen Behörden oder Gerichten vorgelegt werden, wird meist eine beglaubigte Übersetzung der entsprechenden Dokumente gefordert. Um gerichtlich beeidigt werden zu können, muss der Übersetzer dem Gericht seine fachlichen und sprachlichen Qualifikationen nachweisen, damit ein möglichst hoher Qualitätsstandard der Übersetzungen gewährleistet werden kann. Der beeidigte Übersetzer beglaubigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit der Übersetzung sowie ihre Übereinstimmung mit dem Original.
Diese Vorgehensweise ist in vielen Fällen auch ausreichend, wenn deutsche Urkunden im Ausland vorgelegt werden sollen.
Tipp: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
Laut dem Auswärtigen Amt werden deutsche Urkunden von den Behörden eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation.
Eine Apostille benötigen Sie, wenn das Land in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15. Oktober 1961 beigetreten ist.
Eine Beglaubigung/Legalisation benötigen Sie, wenn das Land, in dem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten nicht dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15. Oktober 1961 beigetreten ist.
Beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland vorzulegen sind, können nur von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Je nach Staat, in welchem die Übersetzung benötigt wird, gelten unterschiedliche Vorschriften. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde, welche die erforderlichen Voraussetzungen für diese Übersetzung sind.
Wenn Sie bei lingoking eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, geben Sie bitte das Land an, in welchem dieses Dokument benötigt wird! Diese Angaben müssen gemacht werden, damit ein geeigneter Übersetzer den Auftrag übernehmen kann.
Hinweis: Tipp: Wenn Sie die Übersetzung dem Konsulat vorlegen müssen, achten Sie darauf, ob die Übersetzung ausdrücklich von einem im Konsulat registrierten Übersetzer durchgeführt werden soll. Das Konsulat gibt Ihnen dazu gerne eine Auskunft.
lingoking bietet eine neue, schnelle und vor allem kostengünstige Übersetzungslösung an: die Hybrid-Übersetzung. Dabei werden maschinelle Übersetzungen von den lingoking Übersetzungsexperten professionell validiert. Starten Sie mit dem Einsatz modernster Übersetzungstechnologien schon heute in die Zukunft!
Unser Grundsatz: eine faire und transparente Preisgestaltung. Alle Übersetzer und Dolmetscher bei lingoking arbeiten nach höchsten Qualitätsansprüchen. Das Beste dabei: Sie bestellen zum transparenten Festpreis oder erhalten vorab ein individuelles Angebot.
Allgemeine Fragen zu Übersetzungspreisen:
Dokumente wie Urkunden, Führerscheine und Zeugnisse sind in der Länge und im Aufbau größtenteils ähnlich, können daher jeweils zu einem Standardpreis angeboten werden.
Bei individuellen Textanfragen bzw. komplexeren Projekten, die standardmäßig von unserem Projektmanagement-Team betreut werden, berechnen wir die Kosten auf Grundlage der Wortanzahl, der entsprechenden Sprachgruppe und des Fachgebietes. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Sprachgruppen mit jeweils eigenem Wortpreis:
Sprachgruppe 1: ab 0,13€ pro Wort zzgl. MwSt.
Sprachgruppe 2: ab 0,19€ pro Wort zzgl. MwSt.
Je umfangreicher das Projekt, desto mehr Spielraum ergibt sich bei der Preisgestaltung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne dazu!
Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens spielt auch hier das „Angebot und Nachfrage“-Prinzip eine Rolle. Daher unterscheiden wir zwischen folgenden Sprachgruppen:
Gruppe 1: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Ungarisch, Albanisch, Chinesisch, romanische und slawische Sprachen
Gruppe 2: Türkisch, Griechisch, Arabisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Koreanisch, Thai, Vietnamesisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch, Kurdisch, Dari, Farsi/Persisch, Paschtu, Tigrinya, Hebräisch, Japanisch, Isländisch, sowie alle weiteren Sprachen
Urkunden, Führerscheine und Zeugnisse, aber auch Broschüren und Pressemitteilungen zählen zu unseren meist gebuchten Übersetzungsleistungen. Diese sind größtenteils ähnlich und können mit ein paar zusätzlichen Service-Optionen standardisiert angeboten werden. Und das ganz einfach mit unserer digitalen Web.APP.
So zum Beispiel für eine beglaubigte Übersetzung einer Meldebestätigung:
Sprachgruppe 1: ab 52,90€ inkl. MwSt.
Sprachgruppe 2: ab 76,90€ inkl. MwSt.
Weitere Preise finden Sie beim jeweiligen Übersetzungsservice in unserem lingoking WebShop!
Allgemeine Fragen zur Bezahlung:
Bei lingoking können Sie ganz bequem per PayPal, Lastschrift, Kreditkarte und auf Rechnung bezahlen. Das garantiert eine schnelle und sichere Abwicklung und ermöglicht es Ihnen, den lingoking-Service kurzfristig und unkompliziert zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung auf Rechnung derzeit nur für Geschäftskunden möglich ist (unter Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
Allgemeine Fragen zu Lieferung und Versand von Übersetzungen:
lingoking bietet Ihnen zwei verschiedene Lieferoptionen: Standard und Express. Bei einer Standardlieferung beträgt die Bearbeitungszeit 3-5 Werktage, bei Express 2-3 Werktage. Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN werden erst nach Ihrer formellen Freigabe postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Login-Bereich. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Freigabe.
Bei größeren Projekten (z. B. Websites, Handbücher, keine Urkunden) rechnen wir mit bis zu ca. 2.000 Wörtern pro Tag. Die Schnelligkeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Komplexität des Ausgangstextes, Qualität des Ausgangsdokuments, Form/Lesbarkeit der zu übersetzenden Datei u.v.m. Aus diesem Grund kann bei größeren Projekten der tatsächliche Liefertermin vom im Buchungsprozess angegebenen Lieferdatum abweichen. Wir sind jedoch stets bestrebt, unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards so schnell wie nur möglich zu liefern. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Sobald die Übersetzung vorliegt, können Sie diese in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich prüfen. Dabei können Sie entweder die Übersetzung annehmen oder, wenn etwas mal nicht ganz genau Ihren Vorstellungen entspricht, eine Korrektur anfordern. Nach Ihrer verbindlichen Abnahme gilt der Auftrag als geliefert bzw. abgeschlossen. Beglaubigte Übersetzungen werden erst nach Ihrer formellen Abnahme postalisch versendet. Die dazugehörende Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Login-Bereich. So können Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die Deutsche Post keinen Einfluss auf die Lieferzeit haben.
Falls Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung dazu gebucht haben, erhalten Sie diesen ebenfalls nach erfolgter Abnahme.
Während einfache, nicht beglaubigte Texte für die weitere Verwendung leicht von unserer Plattform heruntergeladen werden können, benötigen Sie für Ämter und Behörden meist eine beglaubigte Übersetzung im Original und das kommt per Post.
Bei uns steht Qualität an oberster Stelle!
Daher sind wir nach dem internationalen Standard für Übersetzungsdienstleistungen DIN EN ISO 17100 zertifiziert.
Im engeren Sinn vermitteln wir keine Übersetzer – wir matchen Ihren Übersetztungswunsch, -auftrag mit dem perfekten Fachübersetzer. Das garantiert die beste und schnellste Qualität.
Allgemeine Fragen zur Qualität Ihrer Übersetzung:
Übersetzer und Dolmetscher, die sich bei lingoking bewerben, müssen besondere Kompetenzen mitbringen, die von uns strengstens geprüft werden. So verfügen beispielsweise all unsere Sprachdienstleister über einen Abschluss an einer ATA-zertifizierten Universität bzw. (Hoch-)Schule oder über mehrere Jahre Berufserfahrung. Nur, wenn wir den Sprachdienstleister für geeignet halten, wird sie/er akkreditiert.
Dadurch, dass nur akkreditierte Sprachdienstleister Zugang zum Online-Marktplatz haben und nur Sprachdienstleister mit passenden Kompetenzen eine Benachrichtigung über einen neuen Auftrag erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass der Übersetzer/Dolmetscher für Ihren Auftrag nicht geeignet sein könnte.
Selbstverständlich ist dies auch der Fall, wenn der Auftrag manuell abgewickelt wird.
Allgemeine Fragen zur Vermittlung von Übersetzungsleistungen:
Perfektes Matching: Wir legen großen Wert darauf, die passenden Dolmetscher und Übersetzer mit dem nötigen Fachwissen für Ihr Projekt zu finden. Daher können Sie bei der Auftragserstellung ein Fachthema angeben.
Dann nutzen Sie unseren Chat für eine einfache Kontaktaufnahme. Wir freuen uns auf Sie!
@Serena Tirinnanzi I Customer Success und erfahrene Übersetzerin
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